Zum Inhalt springen

Entscheidende Grundlage für eine transparente Aufarbeitung

Datum:
22. Juni 2020
Von:
UAK

Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Dr. Stephan Ackermann, und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, haben am 22. Juni die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ unterzeichnet.

Mit der Erklärung, deren Unterzeichnung der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz Ende April 2020 beschlossen hatte, haben sich die Bischofskonferenz und der Unabhängige Beauftragte gemeinsam über verbindliche Kriterien und Strukturen für eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz unter Einbeziehung von Betroffenen verständigt.