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Dritten Zwischenberichtes der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich des Bistums Trier

Am 11.12.2024 hat die Unabhängige Aufarbeitungskommission in Trier ihren dritten Zwischenbericht vorgestellt.
Datum:
11. Dez. 2024
Von:
UAK

Der Bericht gliedert sich in verschiedene Themenblöcke, die einen Einblick in Aktivitäten der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Jahre 2024 geben. Neben anderem beinhalten diese Themenblöcke jeweilige Sachstandsberichte der Ermittler in der Causa Dillinger und der von der Unabhängigen Aufarbeitungskommission initiierten beiden Forschungsstudien sowie einen Tätigkeitsbericht der Stiftung Aufarbeitung sexuellen Missbrauch im Bistum Trier.

Zudem geht die Unabhängige Aufarbeitungskommission auf den Stand der Umsetzung ihrer bisherigen Empfehlungen ein. Einige dieser Anregungen - wie die Schaffung einer externen, unabhängigen „Ombudsstelle“ für Betroffene, wurden vom Bistum aufgenommen und befinden sich in der konkreten Umsetzung. Dagegen wurde der Vorschlag der Unabhängigen Aufarbeitungskommission, dass künftige Entscheidungen über Anerkennung und Höhe von Entschädigungen entsprechend begründet werden, von der Unabhängigen Kommission zur Anerkennung des Leids, die bei der Deutschen Bischofskonferenz für diese Verfahren zuständig ist, bedauerlicherweise abgelehnt.
Aus den Erfahrungen der bisherigen Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission ergaben sich weitere Empfehlungen und Vorschläge, die in den Bericht aufgenommen wurden.

Adressaten dieser Hinweise sind sowohl die Bistumsleitung als auch die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und die Unabhängige Beauftragte für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Unter anderem beziehen sich diese Empfehlungen:

• auf die durch UBSKM und DBK initiierte Zwischenevaluation der Aufarbeitungskommissionen. Die Unabhängige Aufarbeitungskommission bittet, diese Evaluation auf gesicherter, wissenschaftlicher Basis durchzuführen und im Mittelpunkt der Erhebungen die bisherigen Arbeitsergebnisse der Aufarbeitungskommissionen zu stellen und in diesem Zusammenhang eine zentral gesteuerte wissenschaftliche Synopse der bisherigen Ergebnisse der Aufarbeitungskommissionen einzuleiten,

• auf die Bitte an DBK und UBSKM, den Aufarbeitungskommissionen bei Fragen des Datenschutzes belastbare Auslegungen zur Verfügung zu stellen sowie

• auf die Schaffung eine Clearingstelle, die Betroffene, die sich in ihrem Bestreben nach Anerkennung des Leids mit unterschiedlichen Verantwortlichkeiten auseinandersetzen müssen, unterstützt.
Der dritte Zwischenbericht geht auch auf die Arbeitsplanung der Unabhängigen Aufarbeitungskommission ein:

• So wird durch die Verantwortlichen für die initiierte historische Studie für das 4. Quartal 2025 ein Bericht über deren Ergebnisse betreffend die Amtszeiten der Bischöfe Marx und Ackermann angekündigt.

• Als besonderer Schwerpunkt der Unabhängigen Aufarbeitungskommission in 2025 wird „Erinnerungskultur“ genannt. Über die Arbeit und Ergebnisse der Unabhängigen Aufarbeitungskommission hinaus sollen im Bistum unterschiedliche Angebote geschaffen werden, die sowohl dauerhaft an die geschehenen Taten erinnern, als auch als Anstoß für alle Ebenen des Bistums gelten, sich zu einer Kultur des „Hinschauens und Handelns“ zu verpflichten.