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Die Unabhängige Aufarbeitungskommission hat die umfassende und unabhängige Untersuchung des Falles Edmund Dillinger auf den Weg gebracht

Datum:
4. Mai 2023
Von:
UAK

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier hat Maßnahmen getroffen, um die kürzlich neu zutage getretenen Missbrauchstaten des verstorbenen Priesters Edmund Dillinger zusammen mit den bereits bekannten Vorkommnissen umfassend und rasch zu untersuchen. Sie ist dankbar dafür, dass der anscheinend immense Umfang dieser Taten nun greifbar gemacht worden ist.

Die Unabhängige Aufarbeitungskommission hat zur wissenschaftlich fundierten Untersuchung des Falles Edmund Dillinger ein eigenständiges Projekt auf den Weg gebracht, da ihre bisherigen personellen Ressourcen nicht ausreichen, um den Fall in der gebotenen Geschwindigkeit und Intensität zu untersuchen. Die Unabhängige Kommission hält bei den nun bekannt gewordenen Dimensionen des Falles Dillingers eine gesonderte Untersuchung für unabdingbar.

Wie berichtet, hat die Unabhängige Aufarbeitungskommission den früheren Generalstaatsanwalt in Koblenz, Herrn Dr. Jürgen Brauer, gewinnen können, die Geschehnisse prioritär zu untersuchen. Ihm zur Seite tritt der frühere stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft Trier, Herr OStA a.D. Ingo Hromada. Beiden Experten ist die Unabhängige Aufarbeitungskommission außerordentlich dankbar für ihr Engagement in der Sache.

Die beiden Experten werden als Team zusammenarbeiten und alle erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt bekommen. Dies umfasst nicht zuletzt auch eventuell erforderliche Ermittlungsfahrten nach Afrika oder in sonstiges Ausland sowie die überdiözesane Untersuchung.

Herr Dr. Brauer und Herr Hromada werden die Untersuchung in vollständiger Unabhängigkeit durchführen können. Die Beauftragung erfolgt durch die Stiftung Aufarbeitung. Auch dadurch wird die Unabhängigkeit der Untersuchung vom Bistum Trier zusätzlich gewährleistet.

Für die Untersuchung ist umfassender Zugang zu allen Akten des Bistums zugesichert. Die möglichst enge Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen ist angestrebt.

Es ist geplant, dass Herr Dr. Brauer und Herr Hromada nach drei Monaten einen ersten Zwischenbericht veröffentlichen sowie einen zweiten Zwischenbericht nach weiteren drei Monaten. Zum Abschluss der Untersuchung soll ein umfassender Abschlussbericht öffentlich vorgelegt werden. Die Gesamtdauer des Projektes ist zunächst auf neun Monate angelegt. Sollte sich herausstellen, dass die umfassende Untersuchung längere oder gegebenenfalls auch kürzere Zeit in Anspruch nimmt, wird eine entsprechende Anpassung vorgenommen werden.

Kontakt zu Herrn Dr. Brauer und Herrn Hromada ist möglich unter brauer-aufarbeitung@posteo.de.

Die Unabhängige Aufarbeitungskommission bittet Betroffene und Zeitzeugen, Kontakt mit Herrn Dr. Brauer und Herrn Hromada aufzunehmen und die Untersuchung zu unterstützen. Dies dient besonders auch dazu, Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen, Leistungen zur Anerkennung ihres Leids und weitere Unterstützung zu erhalten.